Jahreshauptversammlung 2025-2. April 2025 ab 19:00 Uhr in der Hönle-Ranch
Vorläufige Tagungsordnung:
- Begrüßung & Formalia
- Bericht des Sprecherteams mit Jahresrückblick 2024
- Kassenbericht
- Bericht der Kassenprüferinnen
- Diskussion und Entlastung des Vorstands
- Satzungsänderung
Damit Sie sich auf Punkt #5 - Satzungsänderung - vorbereiten können, stellen wir den Satzungsentwurf als PDF auf unserer Homepage vorab zur Verfügung. Sie finden den Entwurf im Anhang zu dieser Seite weiter unten. Da das Dokument 30 Seiten umfasst, stellen wir es nur online zur Verfügung. Wir werden ein gedrucktes Examplar bei der JHV zur Ansicht auslegen. Sollten Sie einen Ausdruck wünschen, lassen Sie es uns bitte über unser Kontaktformular wissen.
Diese Satzungsänderung ist notwendig, da die Satzung des NABU Bundesverbandes aktualisiert wurde und die erfolgten Änderungen von den Untergliederungen (Landesverbände und Gruppen) in ihren Satzungen bis Ende 2025 nachgezogen werden müssen.
Die wesentlichen Änderungen zwischen unserer Satzung aus 2020 und dem Entwurf für 2025 umfassen die folgenden Punkte:
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Klarstellung der rechtlichen Einbindung:
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Der Entwurf von 2024 präzisiert in § 1(2) und § 1(3), dass die Satzung im Einklang mit der neuesten Bundessatzung von 2022 stehen muss. Fehlende Regelungen werden automatisch durch die Landessatzung oder Bundessatzung ergänzt, was vorher weniger konkret formuliert war.
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Ergänzungen bei Mitgliedsrechten und -pflichten:
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In § 6 des Entwurfs wurde die Frist für den Widerruf der Mitgliedschaft klar definiert (sechs Monate nach Eintritt), und es wird explizit darauf hingewiesen, dass bei Nichteinhaltung der NABU-Ziele die Mitgliedschaft widerrufen werden kann.
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Die Regelungen für aktives und passives Wahlrecht sowie die spezifischen Altersgrenzen für Kinder- und Jugendmitglieder sind präziser ausgearbeitet.
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Erweiterung zu Finanzregelungen:
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Der Entwurf von 2024 fügt in § 3(6) eine neue Möglichkeit hinzu, dass die Untergliederungen hauptamtliches Personal einstellen können, jedoch nur nach Zustimmung des Landesvorstands.
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Prozeduren für Satzungsänderungen:
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Der neue Entwurf gibt in § 9(7) an, dass Satzungsänderungen durch den Vorstand bei Beanstandungen durch das Registergericht oder die Finanzbehörden eigenständig beschlossen werden können. Dies war in der alten Satzung nicht explizit geregelt.
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Verfahrensänderungen für Mitgliederversammlungen:
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Die Einladung zur Mitgliederversammlung wird im Entwurf über die Fellbacher Zeitung bekanntgegeben, während im 2020-Dokument ausschließlich Textform (Brief/E-Mail) vorgesehen war.
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Die Regelung für die Beantragung von Satzungsänderungen und Erweiterungen der Tagesordnung ist im Entwurf detaillierter ausgearbeitet.
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Struktur des Vorstands:
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Der Entwurf von 2024 spezifiziert, dass der Vorstand aus mindestens drei gleichberechtigten Sprecher*innen bestehen muss (§ 10). Dies war im alten Dokument flexibler gestaltet, da auch ein einzelner Vorsitzender vorgesehen werden konnte.
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Jugendarbeit und NAJU:
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Die Stellung der Naturschutzjugend (NAJU) ist im Entwurf gleich geblieben, jedoch wird die Verantwortung gegenüber dem Hauptvorstand hinsichtlich Finanzen und Aktivitäten noch einmal betont (§ 11).
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Inhaltliche und stilistische Präzisierungen:
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Allgemein ist der Entwurf detaillierter und orientiert sich stärker an der aktuellen Bundessatzung. Besonders in Bereichen wie Gemeinnützigkeit, Haftungsbeschränkung und finanzieller Transparenz wurden präzisere Regelungen aufgenommen.
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Anmerkung: die Liste der Anpassungen wurde mit Hilfe von ChatGPT basierend auf den PDFs unserer aktuellen Satzung und dem Entwurf für die neue Satzung erstellt.